Dolmetschen
Translingua Dolmetschdienste
Beim Dolmetschen kommen ganz andere Fähigkeiten als beim Übersetzen zum Einsatz: Das Besprochene muss schnell und präzise wiedergegeben werden, es dürfen keine bedeutenden Inhalte ausgelassen werden, korrekter Satzbau und Schlüssigkeit gehören ebenfalls dazu.
DolmetscherInnen kommen bei den unterschiedlichsten Anlässen zum Einsatz. In Unternehmen bei Vertragsverhandlungen, internationalen Meetings, Betriebsführungen, Schulungen, etc.
Über das Translingua Netzwerk können Sie Dolmetscher in vielen Sprachen anfordern.
Dolmetschen – beim Notar, bei Behörden, bei Gericht, bei der Polizei
Sehr oft werden DolmetscherInnen auch von Amts wegen benötigt. Da kommen dann die öffentlich bestellten und beeidigten DolmetscherInnen zum Einsatz. Ich selbst wurde im Mai 1982 vom Präsidenten des Landgerichts München I öffentlich bestellt und beeidigt. Seitdem stehe ich als (Gerichts- und Behörden-) Dolmetscherin - auch kurzfristig - im Raum Erding, Freising, München und Landshut und darüber hinaus zur Verfügung.
Wir beeidigten/ermächtigten DolmetscherInnen dolmetschen bei Notar- oder Behördenterminen, z.B. Jugendamt, bei Gericht für Beschuldigte oder Zeugen. Dies ist ein sensibler Bereich, wo es auf Präzision, Fachvokabular aber auch Einfühlungsvermögen ankommt. Natürlich kommen wir auch bei der Polizei zum Einsatz.
Der schönste Anlass ist aber sicherlich, eine Trauung oder eine Hochzeit zu dolmetschen, oder eine Taufe.
Wir rechnen Dolmetschleistungen nach Stunden, Halbtages- oder Tagessätzen ab. Dazu zählen auch die aufwändige Vorbereitung, die Fahrzeit und -kosten, evtl. auch Wartezeiten.
Der Stundensatz richtet sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG); der aktuelle Stundensatz liegt bei € 85 (zzgl. MwSt.)